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Abtreibung Holland / Niederlande
Ein Schwangerschaftsabbruch kann auf Verlangen der Frau bis zur 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Abbrüche sind bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt, wenn eine medizinische bzw. kriminologische Indikation vorliegt. Bedingung ist ein Gespräch mit dem Arzt und eine Bedenkzeit von fünf Tagen. Jährlich werden 27.000 (Jahr 2000) / 33.300 Schwangerschaften unterbrochen, darunter 8.000 (6.100) bei ausländischen Frauen. Das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch trat 1981 in Kraft. 1984 wurden durch den holländischen Staat Durchführungsbestimmungen zum Gesetz von 1981 erlassen. Kosten für den Abbruch werden durch die Krankenkassen vollständig übernommen. Seit der Liberalisierung der Abtreibungsgesetze in den an Holland angrenzenden Ländern, ist die Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen an Ausländerinnen rapide zurückgegangen.