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Abtreibung/Schwangerschaftsunterbrechung Japan
1948 erließ Japan ein Abtreibungsgesetz. Zuerst erlaubte es Frauen die Abtreibung, wenn die Schwangerschaft sie gesundheitlich beeinträchtigte. Ein paar Jahre später wurde dieses Recht für alle Frauen auf Anfrage erweitert.
Durch die neue Gesetzgebung ging die Geburtenrate von rund 34 von tausend im Jahre 1947, auf ungefähr die Hälfte im Jahre 1961 zurück. In den übervölkerten Städten Japans durchaus eine Methode die Population einzuschränken.