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Abtreibung Kosten

Die Krankenkassen, sowohl private wie gesetzliche, bezahlen den Eingriff, wenn:

Anderen Falls bezahlt die Krankenkasse nur die Untersuchungen vor dem Abbruch, also solange die Frau schwanger ist. Weiterhin werden durch die Krankenkasse alle Maßnahmen bezahlt, die dem Erhalt der Schwangerschaft dienen. Treten nach der Schwangerschaftsunterbrechung Komplikationen auf, werden alle Kosten für Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes notwendig sind, ebenFalls durch die Krankenkasse getragen. Du mußt bei einem komplikationslosen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit ca. 300 bis 350 Euro, bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch mit ca. 450 Euro Kosten rechnen.

Zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse siehe "Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen" und Sozialgesetzbuch § 24b Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation.

Die Einkommensgrenzen werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
Einkünfte des Ehemannes und der Eltern bleiben unberücksichtigt.

[alle Kosten Stand Juli 2001]

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