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Link zur Frage Kann eine Prostituierte ihren Lohn einklagen? Ihr Gewerbe ist doch sittenwidrig.

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Das stimmte Bis zum Januar 2002. Bis dahin mussten Freier meist Vorkasse leisten und diese Praxis wird auch heute noch von den meisten Prostituierten angewandt. Seit Januar 2002 gibt es aber das Prostituiertengesetz, danach haben die Nutten die Möglichkeit ihren Hurenlohn auch über Gerichte einzuklagen. Im ProstG, so die Abkürzung, ist festgelegt, dass Prostituierte eine rechtswirksame Forderung erwerben, wenn sie sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vornehmen. Somit können den säumigen Kunden Rechnungen nach Hause schicken und wenn dieses nichts nützt, ihr Geld über einen Rechtsanwalt, Mahnbescheid oder Zahlungsklage einfordern. Damit sind ihre Rechnungen denen eines Arztes, Handwerkers oder Gastwirtes gleichgestellt.

siehe auch

Hure Nutte Zuhälter
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Frage des Tages

Bekomme ich meine Tage, auch wenn ich noch Jungfrau bin?

Antwort von

Ja, das klappt, weil das Jungfernhäutchen eine kleine Öffnung hat, Durch die das Menstruationsblut abfließen kann. Durch diese Öffnung kann man auch einen kleineren Tampon schieben, um die Regelblutung so aufzufangen.
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Was versteht eine WG unter "Party" zum Feiern muss ich keine Mieten

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