sexlex24 Abtreibung Deutschland Link zum Text
In Deutschland wird der Schwangerschaftsunterbrechung im Paragraph 218 geregelt. Die Beratungsregelung erfolgt nach Paragraph 219. Ein Schwangerschaftsabbruch ist danach bis zur 12. Schwangerschaftswoche auf Antrag der Frau möglich. Eine Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten werden durch die Krankenkasse nur übernommen, wenn sich die Schwangere in einer finanziellen Notlage befindet oder eine Abtreibung bei Indikation vorliegt.
Nach Ablauf der 12. wöchigen Frist wird in Deutschland eine Schwangerschaftsunterbrechung nur noch durchgeführt, wenn eine Indikation vorliegt.
Die Einbeziehung eines Partners in die Entscheidung für oder gegen ein Kind ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt.