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Bis zur 12. Schwangerschaftswoche (vor 2000 bis zur 10. Schwangerschaftswoche) können Frauen frei entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen oder beenden wollen. Benötigt wird nur die Information des behandelnden Arztes. Ein Abbruch ist bis zur 26. Schwangerschaftswoche möglich, wenn eine medizinische bzw. eugenische Indikation vorliegt. Die Kassen erstatten 75 bis 80 Prozent der Kosten des Eingriffs. Schätzungen (in Frankreich gibt es keine offizielle Statistik) zur Folge werden jährlich 200.000 Schwangerschaften abgebrochen, hinzu kommen Abbrüche mit der Abtreibungspille, die Mitte 1999 nur noch in Großbritannien und Schweden zugelassen war. Das Gesetz über Schwangerschaftsabbruch trat Januar 1975 in Kraft. Vor diesem Gesetz gingen Tausende Französinnen für eine Abtreibung nach Großbritannien.