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Abtreibung Großbritannien

Innerhalb der ersten vierundzwanzig Wochen (seit 1975, davor 28 Wochen) müssen zwei Ärzte der Frau bescheinigen, daß die Fortsetzung der Schwangerschaft die Patienten physisch und/oder psychisch gefährdet. Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 40. Schwangerschaftswoche möglich, wenn eine Gefahr für das Leben der Mutter besteht. Eine Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Kosten für die Abtreibung werden durch die Krankenkassen übernommen. Die Einbindung des Partners in die Entscheidung für oder gegen ein Kind ist gesetzlich nicht geregelt.

Jährlich werden 190.000 legale Abtreibung (bei ca. 650.000 Geburten) durchgeführt. Hinzu kommen etwa 9.000 Frauen aus Nordirland, wo nur in seltenen Fällen abgetrieben werden darf. Das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch trat 1967 in Kraft. Kosten für den Abbruch werden durch die Krankenkassen vollständig übernommen, wenn die Frau den Eingriff in einer staatlichen Klinik durchführen läßt. Die Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen die in England an ausländischen Frauen durchgeführt werden hat, nach Einführung liberalerer Gesetze in den Nachbarländern stark abgenommen (von ca. 60.000 in 1973 auf ca. 10.000 im Jahre 2000).

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