Abtreibung Schwangerschaftsunterbrechung Schweden Link zum Text

Abtreibung/Schwangerschaftsunterbrechung Schweden

In Schweden entscheidet sich die Schwangere bis zur 16. Schwangerschaftswoche eigenverantwortlich für oder gegen das Kind. Eine Beratung ist nicht vorgeschrieben wird aber in der Regel durch den behandelnden Arzt durchgeführt. Von der 16. Schwangerschaftswoche bedarf der Eingriff der Zustimmung zweier Ärzte. Bei Abtreibung bis zur 23. Schwangerschaftswoche muß die Genehmigung der staatlichen Gesundheitsbehörde eingeholt werden. Die Kosten für den Abbruch werden durch die Krankenkassen getragen. Eine Mitbestimmung des Partners ist im Gesetz nicht geregelt.

1938 erlässt Schweden ein Gesetz, nach dem Abtreibungen legal sind, wenn die Frau eine Krankheit hat, die die Fortführung der Schwangerschaft unmöglich macht, sie unter kriminellen Umständen schwanger wurde oder bekannt war, dass eine ErbKrankheit sich auf das Kind übertragen würde.

1946 wurde dieses Abtreibungsgesetz aufgewertet. Danach war es ebenfalls möglich eine Abtreibung durchzuführen, wenn die physische oder mentale Gesundheit der Frau sich durch eine Geburt wesentlich verschlimmern würde.

Dein Kommentar
© 2000 bis 2024  diese Webseite wurde entwickelt von Roland Koslowsky |  dreix webdesign |  dreix - Sie haben die Idee - wir das Know How