sexueller Kontakt mit Minderjährigen Link zum Text

sexueller Kontakt mit Minderjährigen

Erst seit 1994 ist der § 175 StGB ersatzlos gestrichen. Der so genannte "Schwulenparagraph", entstanden 1872 mit dem deutschen Strafgesetzbuch StGB, war 1935 von den Nationalsozialisten verschärft worden und bestand bis 1965 in seiner damals angefertigten Version.

Der Schwulenparagraph war während des Zweiten Weltkriegs Grundlage zur Verurteilung und Hinrichtung tausender Homosexueller.

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb der § 175 StGB unverändert im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) und wurde von den Gerichten weiterhin angewendet, obwohl die Nachbarländer Dänemark, Niederlande, Schweden und Schweiz Homosexualität schon zu diesem Zeitpunkt als straffrei ansahen. Interessanterweise war die lesbische Liebe zwar gesellschaftlich geächtet, blieb aber auch in Deutschland rechtlich ungestraft.

Im Jahre 1969 kam es zur Ersten Reform des Gesetzes. Homosexuelle Handlungen waren jetzt nur noch bedingt strafbar (Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren), doch durch eine unklare und widersprüchliche Formulierung musste der Paragraph 1973 erneut überarbeitet werden.

In der damaligen DDR wurde im Jahre 1989 der § 151, der dem bundesdeutschen § 175 StGB sehr ähnlich war, gestrichen. Erst fünf Jahre später, 1994, fiel auch der bundesdeutsche § 175 StGB ersatzlos.

Jugendliche unter 16 Jahren sind weiterhin durch den § 182 StGB gegen sexuellen Missbrauch geschützt.

[Quellegaysurfer; leicht geändert; siehe auch: Verführung Minderjähriger, Ausübung der verbotenen Prostitution, Belästigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Exhibitionismus , Förderung der Prostitution, Gesetze Österreich, jugendgefährdende Prostitution, Kindesmissbrauch, Missbrauch, neue Bundesländern, Nötigung, Sexualdelikt, Sexualmord, Sexualstraftat, Sexualverbrechen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, sexueller Kontakt mit Minderjährigen, sexuelle Nötigung, Der Schwulenparagraph, sexueller Missbrauch, Sittlichkeitsdelikte, Verbreitung pornographischer Schriften, Verführung Minderjähriger, Sexualdelikt, Vergewaltigung, Zuhälterei]

Dein Kommentar
© 2000 bis 2024  diese Webseite wurde entwickelt von Roland Koslowsky |  dreix webdesign |  dreix - Sie haben die Idee - wir das Know How