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Sperrbezirk

[der; Mehrzahl: die Sperrbezirke; ]

Ein Sperrbezirk ist ein Gebiet in einer Stadt, in der der Prostitution nicht nachgegangen werden darf. Mit § 297 EGStGB werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung für das gesamte Gebiet einer Gemeinde bis zu 50.000 Einwohnern oder in einem bestimmten Teil einer Gemeinde über 20.000 Einwohner oder auch eines Gemeindefreien Gebietes, in dem die Ausübung der Prostitution sonst zulässig ist, die Ausübung dieser zu verbieten. Es ist auch möglich, das Verbot nur für eine bestimmte Tageszeit auszusprechen. Begründung für ein solches Verbot ist der Schutz des öffentlichen Anstandes und der Jugend. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 1 OWiG oder als Straftat gemäß § 184d StGB verfolgt werden. [Quelle: WIKIPEDIA; siehe auch: Hure, Nutte, Straßenstrich, Zuhälter]

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