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Minipille
[die; Mehrzahl: die Minipillen]
Die Minipille ist wie die Pille ein hormonelles Verhütungsmittel, das jedoch kein Östrogen, sondern nur Gestagen enthält.

Die Minipille verhindert in der Regel nicht den Eisprung. Ihre Wirkung besteht hauptsächlich darin, dass die Verflüssigung des Schleims im Gebärmutterhals um die Zeit des Eisprungs ausbleibt und kein Samen in die Gebärmutter gelangen kann.

sexlex24 Achtung

Sie muss äußerst pünktlich, immer zur gleichen Uhrzeit eingenommen werden. Dabei ist maximal eine Toleranz von drei Stunden erlaubt. Bei größeren Abweichungen ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet. Außerdem wird sie jeden Tag im Monat das ganze Jahr hindurch ohne Unterbrechung genommen.

Wird die Pille auch nur einmal vergessen oder zu spät eingenommen, ist mindestens für die nächsten 14 Tage die empfängnisverhütende Wirkung nicht mehr sicher gewährleistet.

sexlex24 Vorteil

sexlex24 Nachteil

Zuverlässigkeit:
Voraussetzung für die Zuverlässigkeit der Minipille ist die absolut pünktliche Einnahme im 24-Stunden-Rhythmus. Bei Einnahmefehlern nimmt die Wirksamkeit deutlich ab. Der Pearl-Index für die Minipille beträgt 3.

Zugänglichkeit:
Die Mini-Pille ist ein Medikament und muss nach gründlicher Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden. Gegen Rezept ist sie dann in allen Apotheken erhältlich.

Die Kosten für die Pille werden für (bei ihnen versicherten) Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und, Wenn die Pille zur Behandlung einer Krankheit verschrieben wurde, von der Krankenkasse übernommen.

Die Kosten für die Beratung und die späteren Kontrolluntersuchungen werden bei Kassenpatientinnen ebenfalls von der Krankenkasse getragen.

Wenn Sie Ansprüche beim Sozialamt haben, übernimmt das Sozialamt die Kosten.

Kosten:
Etwa Euro 5,- bis 10,- für 1 Monat; auch 3- und 6-Monats-Packungen erhältlich; dann Etwas niedrigerer Preis je Monat. Die Kosten für die Beratung über die Methoden der Verhütung übernimmt Ihre Krankenkasse, Wenn Sie als Mitglied oder als Familienangehörige in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind (AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Bundesknappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkassen, See-Krankenkasse, Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen). Ergänzend werden die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Pille, Spirale, Pille danach) bis zum vollendeten 20. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Neben dem Rezeptanteil können noch Zuzahlungen bei Pillen erforderlich sein, deren Apothekenverkaufspreis über dem allgemeinen festgesetzten Festbetrag liegen.

Wenn Sie laufende Leistungen der Sozialhilfe beziehen, bezahlt das Sozialamt die Kosten für die Beratung und für Verhütungsmittel, sofern diese ärztlich verordnet sind. Sie haben auch einen Anspruch auf kostenlose Verhütungsmittel (Wenn diese ärztlich verordnet sind) im Rahmen der Hilfen in besonderen Lebenslagen. Hierüber können Sie sich bei Pro Familia informieren.

Wenn Sie mehr wissen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Pro Familia-Beratungsstelle.

[Quelle: Pro Familia leicht verändert]

[siehe auch: Empfängnisverhütung, Pille, natürliche Familienplanung]

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