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Frühabtreibung

[die; Mehrzahl: die Frühabtreibungen; englisch: postcoital methods = Methoden nach dem Geschlechtsverkehr, mentrual regulation = Regulierung der Menstruation]

Eine Frühabtreibung im juristischen Sinne ist die Verhinderung des Einnistens der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut. Dieses kann mittels einer Spirale, die nach dem Geschlechtsverkehr eingesetzt wird, erfolgen. Auch die Abtreibungspille und das Verabreichen von anderen Hormonpräparaten (wie Östrogene, Progesterone, Diethylstilbestrol) zählt dazu. Die Dosen in denen diese Präparate verabreicht werden müssen, können für starke Nebenwirkungen verantwortlich sein. Daher müssen sie in Deutschland meist unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden.

Ein dritte Methode zur Frühabtreibung kann das Absaugen der Eizelle aus der Gebärmutter sein. Eine Kanüle wird dabei durch die Scheide in die Gebärmutter eingeführt und mittels eines Unterdrucks die befruchtete Eizelle abgesaugt. Diese Methode ist vergleichbar mit eine üblichen Abtreibung.

Hat sich die Eizelle erst einmal eingenistet und wird dann mechanisch oder chemisch entfernt, dann sprechen die Juristen von einer Abtreibung.
[siehe auch: Empfängnisverhütung, Abtreibung, Nidation, Pille danach, RU 486, IUD]

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