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Mifegyne

[umgangssprachlich auch Abtreibungspille; englisch: abortion pill]

Frauen können in Deutschland seit Oktober 1999 mit der umstrittenen Pille Mifegyne abtreiben. Sie ist ein Antiprogesteron. Die Pille, die eine Art spontane Fehlgeburt einleitet, darf nur bis zum Ende der 07. Schwangerschaftswoche (hier werden unterschiedliche Angaben gemacht; bis 7 Wochen nach der letzten Periode = 5 Wochen nach der Befruchtung) und unter ärztlicher Fachaufsicht benutzt werden. Das Mittel ist auch unter dem Namen RU 486 bekannt geworden.

Hersteller ist die französische Firma Exelgyn.

Für die medikamentöse Abtreibung gelten in Deutschland dieselben gesetzlichen Regelungen wie für den instrumentellen Schwangerschaftsabbruch. Das Präparat ist Also nur mit Beratungsschein zu bekommen.

Die Abtreibungspille war vor zehn Jahren erstmals in Frankreich (unter dem Namen "Mifepreston") zugelassen worden. Anschließend setzte in der Bundesrepublik Deutschland der Streit über das Mittel ein. Im Juni 1999 hatte die neue Bundesregierung den Weg frei gemacht für den Verkauf von Mifegyne in Deutschland.

In der Schweiz ist das Medikament seit dem 01. November 1999 erhältlich.

Die Wirkung der "RU 486" besteht - einfach gesprochen in dem Abbau der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium), was ein Abgang des eingenisteten Embryos bzw. Fötus bewirkt. Um diesen Prozeß zu in Gang zu setzen, muß die Frau im Beisein eines Arztes drei Tabletten der Abtreibungspille schlucken. Dann kann sie entweder nach Hause gehen oder muß - wie in manchen Ländern üblich - in der Klinik bleiben.

Nach höchstens 48 Stunden wird Dann ein weiteres Präparat mit Prostaglandine verabreicht, das die Ausstoßung des Föten bewirkt. Das dauert ungefähr vier Stunden, während denen die Frau auf alle Fälle in der Klinik oder in der Praxis bleiben muß. In 98 Prozent der Fälle wird die Schwangerschaft komplikationslos beendet, bei den restlichen zwei Prozent wird Anschließend eine Ausschabung notwendig.

Im übrigen ist RU 486 nicht die erste und einzige medikamentöse Abbruchmethode. Die medikamentöse Durchführung von Abbrüchen mit dem Medikament "Methotrexat" ist seit Jahren schon möglich. Gegenüber dieser Methode ist die Anwendung einer RU 486 - Prostaglandin - Kombination allerdings vorzuziehen, weil sie weniger belastend und risikoärmer ist.

Als Vorteil von RU 486 wird von vielen Frauen empfunden, daß keine Narkose notwendig ist und die Gefahr einer Gebärmutterverletzung (mögliche Komplikation bei einer Ausschabung) vermieden wird.

Das Antiprogesteron ist bis zur 10. Schwangerschaftswoche wirksam - ab der (ca.) zweiten Woche nach Empfängnis ist die Anwendung nach unserer Rechtslage allerdings ein Schwangerschaftsabbruch im Sinne des §218 StGB!

Man darf die Abtreibungspille nicht mit der Pille danach verwechseln, sie ist Als Notfallmethode bis spätestens 48 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr wirksam und einzunehmen.

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