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§207 StGB Österreich

Sexueller Mißbrauch von Unmündigen

(1) Wer außer dem Fall des § 206 eine geschlechtliche Handlung an einer Unmündigen Person vornimmt oder von einer Unmündigen Person vornimmt oder von einer Unmündigen Person an sich vornehmen läßt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu betrafen, wer eine unmündige Person zu einer anderen Person oder um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.

(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§84 Abs. 1) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, hat sie aber den Tod der Unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

(4) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der Unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre und ist keine der Folgen des Abs. 3 eingetreten, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.

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siehe auch:

§ 149 StGB, § 151, § 175 StGB, § 176 StGB, § 177 StGB, § 180a StGB, § 181a StGB, § 183a StGB, § 184a StGB, § 184b StGB, § 240 StGB, § 73, § 74a, §§ 177-179 StGB, abuse, Ausübung der verbotenen Prostitution, Belästigung, Beschäftigten - Schutzgesetz, dokuczanie, Drohung, Entehrung, Erregung öff. Ärgernisses, erzwungener Geschlechtsverkehr, Förderung der Prostitution, Gewalt, jugendgefährdende Prostitution, Kindsmißbrauch, Kontakt mit Minderjährigen, Mißbrauch, Mißbrauchs, Mißhandlung, misuse, molest, neue Bundesländern, Nötigung, Offizialdelikt, pornographische Schriften, rape, Schändung, Schwulenparagraph, sexual harassment, Sexualdelikt, Sexualmord, Sexualstraftat, Sexualverbrechen, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, sexueller Kontakt mit Minderjährigen, sexueller Mißbrauch, Sittlichkeitsdelikte, Sittlichkeitsverbrechen, Straftat, verbotene Prostitution, Verbreitung pornographischer Schriften, Verführung Minderjähriger, Vergewaltigung, versuchte Nötigung, viol, Zuhälterei,

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