§ 181b Link zum Text

§; 181b StGB Deutschland

Führungsaufsicht

In den Fällen der §;§; 174 StGB bis §; 174c StGB, 176 StGB bis §; 180 StGB, §; 180b StGB bis §; 181a StGB und §; 182 StGB kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§; 68 StGB Abs. 1).

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§ 181b Paragraf

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