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Verpartnerung
[die; Mehrzahl: die Verpartnerungen]
Verpartnerung ist der Vorgang der Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft nach dem LebensPartnerschaftsgesetz, die in Deutschland im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen, aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen verwendet wird.
Verpartnerung als den Erwerb einer verbindlichen Anerkennung einer Beziehung in der Form einer eingetragenen Partnerschaft ist eine Form der Trauung bzw. Heirat, so wie die Eheschließung auch. Letztere führt allerdings nicht zu einer eingetragenen Partnerschaft, sondern, wie der Name auch nahelegt, zu einer Ehe.
Für die Verpartnerung sind in den meisten deutschen Bundesländern ähnlich wie bei der heterosexuellen Eheschließung die Standesämter zuständig. In einigen Bundesländern sind jedoch Stadt-, Kreis-, oder Gemeindeverwaltungen zuständig. Diese machen in der Regel ebenFalls von den Räumlichkeiten eines Standesamts (sofern verfügbar--bei Kreisverwaltungen ist das jedoch meistens nicht der Fall) Gebrauch. In Bayern wird sie notariell durchgeführt, was eine Zeremonie in den Räumen eines Standesamts aber--entsprechenden Vereinbarungen mit der Gemeindeverwaltung vorausgesetzt--nicht ausschließt.
Quelle: WIKIPEDIAsexlex24 6 Texte zum Thema vorausgesetzt
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