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eheähnliche Gemeinschaft
Die eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter RechtsBegriff, der meist im Zusammenhang mit der Zuerkennung öffentlicher Leistungen für Bedürftige benutzt wird. Es ist die verrechtlichte Form des Begriffs Wilde Ehe oder „Ehe ohne Trauschein“ und beschreibt das Zusammenleben von (i. d. R. zwei) Menschen (je nach Staat auch gleichen Geschlechts) nach Art von Eheleuten, ohne dass diese jedoch Formal verheiratet sind. In der Schweiz ist auch der Begriff Konkubinat üblich. Für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften wird in Deutschland seit kurzem auch der Begriff „lebenspArtnerschaftsähnliche Gemeinschaft“ benutzt. Quelle: WIKIPEDIA
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