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Fristenlösung

[die; auch Fristenregelung]
In Deutschland wurde 1992 die sogenannte Fristenlösung zur Schwangerschaftsunterbrechung eingeführt. Zwischen 1976 und 1992 wurden Abtreibungen nach der Indikationslösung geregelt. Fristenlösung bedeutet, dass die Schwangerschaft innerhalb eines bestimmten Zeitraums, in Deutschland und vielen anderen Ländern 12 Wochen, straffrei unterbrochen werden kann. Je nach Land ist die Fristenlösung an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.

In Deutschland wird der Schwangerschaftsabbruch nach Paragraph 218 und Paragraph 219 des StGB geregelt.

Die Fristenlösung birgt gewisse Gefahren in sich. Zum einen ist durch den behandelnden Arzt nicht genau festzustellen, wann die Schwangerschaft wirklich begonnen hat. Er muß sich dabei auf die Angaben der Schwangeren und deren geführten Regelkalender verlassen. Zum anderen benötigt eine befruchtete Eizelle für die Wanderung durch den Eileiter bis zur Niedation [Einnistung] bis zu neun Tagen, was die genaue Berechnung des Schwangerschaftsbeginn zusätzlich erschwert. Derartige Schwankungen in der Berechnung können dazu führen, dass aus der gesetzlich vorgeschriebenen 12 Wochenfrist 14 Wochen [Befruchtung vor 16 Wochen] werden.
[siehe auch: Indikation, § 218 StGB, § 219 StGB, abdominale Hysterotomie, Abort, Abortus artificialis, Abtreibung, Abtreibung Deutschland Fakten

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Karte Abtreibungsgesetzgebung weltweit
Karte Abtreibungsgesetzgebung weltweit
Abtreibung, Schwangerschaftsunterbrechung

[siehe auch: Gedanken zur Abtreibung]

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