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Abtreibung Bayern
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG, Karlsruhe) erklärte Ende 1998 einen großen Teilen des bayerischen Schwangerenhilfe - Ergänzungsgesetzes von 1996 für verfassungswidrig und damit nichtig.
Die Regelung, daß Ärzte lediglich 25 Prozent ihres Einkommens aus Schwangerschaftsabbrüchen erzielen dürfen, sei ein Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit.
Bayern hatte damit die Entstehung von Abtreibungskliniken verhindern wollen.
Ebenso verfassungswidrig seien die Vorschriften, daß der Arzt den Schwangerschaftsabbruch nicht vornehmen darf, wenn die Frau ihre Gründe dafür nicht darlegt, und daß der Arzt bei Verstoß gegen die staatliche Erlaubnispflicht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen muß.
[Quelle: Harenberg]