anonyme Umfrage


Frage in Deutsch Anonyme Umfrage! Frage zum Thema: Orgasmus!
Question in English Anonymous survey! Question about: orgasm!

43 von/of 95 Fragen beantwortet/questions answered
Frage: Wie wichtig ist für dich der eigene Orgasmus?

Frage in Deutsch Wie wichtig ist für dich der eigene Orgasmus?
Question in English How important is for you the own orgasm?

Wie wichtig ist für dich der eigene Orgasmus?
SEHR WICHTIG / VERY IMPORTANT WICHTIG / IMPORTANT EHER WICHTIG / RATHER IMPORTANT NEUTRAL / NEUTRAL EHER UNWICHTIG / RATHER UNIMPORTANT UNWICHTIG / UNIMPORTANT TOTAL UNWICHTIG / TOTALLY IRRELEVANT ORGASMUS DER PARTNERIN / DES PARTNERS IST WICHTIGER / ORGASM OF MY PARTNER IS MORE IMPORTANT
Bitte beachten sie, dass die Umfrage nicht Präservativ ist!

§ 207b Link zum Text

§ 207b StGB Österreich

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

(1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

[Eingefügt durch BGBl I 2002/134.]

Dein Kommentar

siehe auch:

§ 149 StGB, § 151, § 175 StGB, § 176 StGB, § 177 StGB, § 180a StGB, § 181a StGB, § 183a StGB, § 184a StGB, § 184b StGB, § 240 StGB, § 73, § 74a, §§ 177-179 StGB, abuse, Ausübung der verbotenen Prostitution, Belästigung, Beschäftigten - Schutzgesetz, dokuczanie, Drohung, Entehrung, Erregung öff. Ärgernisses, erzwungener Geschlechtsverkehr, Förderung der Prostitution, Gewalt, jugendgefährdende Prostitution, Kindsmißbrauch, Kontakt mit Minderjährigen, Mißbrauch, Mißbrauchs, Mißhandlung, misuse, molest, neue Bundesländern, Nötigung, Offizialdelikt, pornographische Schriften, rape, Schändung, Schwulenparagraph, sexual harassment, Sexualdelikt, Sexualmord, Sexualstraftat, Sexualverbrechen, sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, sexueller Kontakt mit Minderjährigen, sexueller Mißbrauch, Sittlichkeitsdelikte, Sittlichkeitsverbrechen, Straftat, verbotene Prostitution, Verbreitung pornographischer Schriften, Verführung Minderjähriger, Vergewaltigung, versuchte Nötigung, viol, Zuhälterei,

3 Texte zum Thema Zwangslage

§ 180b § 182 StGB Deutschland § 207b

1 Wort mit "Zwangslage"

Zwangslage
© 2000 bis 2024  diese Webseite wurde entwickelt von Roland Koslowsky |  dreix webdesign |  dreix - Sie haben die Idee - wir das Know How