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Schwangerschaftsabbruch
[der; Mehrzahl: die Schwangerschaftsabbrüche; Abkürzung: SSA]
Vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft, normalerweise durch eine Operation oder Einnahme von Medikamenten.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch seit 1999 gemäß der 1995 nach heftigen innenpolitischen Debatten verabschiedeten Fristenregelung bis zur 12. Schwangerschafts - Wochen zwar nicht rechtmäßig, bleibt allerdings straffrei, wenn sich die Frau drei Tage vor dem Abbruch beraten läßt.
Die operative Abtreibung erfolgt in Vollnarkose durch Absaugen oder Ausschabung des Gebärmutterinhaltes, wobei auch die gesamte Schleimhaut entfernt wird.
Eine weitere Methode ist die Einnahme der so genannten Abtreibungspille (RU 486).
Stellungnahme:
- Wir befürworten den Schwangerschaftsabbruch nicht!
- Aber wir sind auch nicht dagegen.
- Wir verurteilen die Frauen nicht, die sich gegen ein Kind entscheiden.
- Es sollte die freie Entscheidung jeder Frau sein, ob sie eine Schwangerschaftsunterbrechung durchführen läßt oder nicht. Nicht die Kirche, kein Politiker oder irgendeine andere Person (außer dem eigenen Lebenspartner, der Aber seine Partnerin nicht zur Abtreibung und auch nicht zu Schwangerschaft zwingen darf) hat dazu etwas zu sagen!
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- Viele Fragen stürzen auf eine werdende Mutter ein, wenn sie vor die Entscheidung gestellt wird sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden. Oft sind es Grundsatzfragen, die durch niemanden eindeutig geklärt werden können.
[siehe: Gedanken zur Abtreibung]
sexlex24 siehe auch:
Abtreibung; Abtreibung Statistik § 218 StGB, § 219 StGB, abdominale Hysterotomie, Abort, Abortus artificialis, Abtreibung, Abtreibung Deutschland Fakten
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