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Vaterschaft

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Wort

Erläuterung

Vaterschaft

Rechtsverhältnis zwischen Vater und Kind. Die Vaterschaft beruht Auf Zeugung oder Annahme an Kindes statt (Adoption). Da der beweis natürlicher Vaterschaft schwer zu erbringen ist, gilt Aufgrund gesetzlicher Vermutung Als Vater, wer der Mutter des Kindes in der Empfängniszeit beigewohnt hat (§ 1600 BGB). Als Erzeuger eines Kindes scheidet aus, wer zeugungsunfähig ist oder wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß das Kind aus dieser Beiwohnung stammt. Wichtige Beweismittel sind die Blutgruppenuntersuchung und die erbbiologische (antropologische) Untersuchung; neuerdings auch die Genanalyse.
[Quellebertelsmann; siehe: Vaterschaftstest]

Vaterschaftsbestimmung auch Vaterschaftsnachweis

Klärung strittiger Abstammungsfragen im Unterhaltsprozeß durch serologische und humangenetische Gutachten. Das serologische Gutachten (Mindestalter des Kindes 6 Monate) bringt durch die Bestimmung Von Blutgruppen und verschiedenen Faktoren des Blutserums lediglich den Nachweis der Nichtvaterschaft durch den sogenannten Ausschluß, nicht hingegen positive Hinweise Auf eine Vaterschaft. Diese können aus humangenetische Gutachten (Mindestalter des Kindes 3 Jahre) gewonnen werden, die sich Auf Vergleiche der Ähnlichkeit Von Einzelheiten des Gesichts, der Hände und der Füße stützen.
[Quellebertelsmann]

Statistische Bundesamt

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 1997 rund 149 000 Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung durchgeführt, 8 % mehr Als im Vorjahr. Dabei wurde in 94 % der Fälle der Vater ermittelt. Bei 89 % der Vaterschaftsfeststellungen erkannte der Vater seine Vaterschaft freiwillig an. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 10 % mehr freiwillige Anerkennungen, die Zahl der nicht feststellbaren Vaterschaften nahm um 3 % ab.

Von den Vaterschaftsfeststellungen entfielen rund 107 900 Auf das frühere Bundesgebiet und 41 100 Auf die neuen Länder und Berlin-Ost. Im Osten konnten die Väter der unehelichen Kinder in 98 % der Fälle durch die Jugendämter festgestellt werden, in Westdeutschland waren es 93 %. Auch bekannten sich die Väter in den neuen Ländern häufiger freiwillig zur Vaterschaft (94 %) Als im früheren Bundesgebiet (86 %). Somit mußte in den neuen Ländern nur in 4 % der Fälle die Vaterschaft per Gerichtsentscheid geklärt werden, im früheren Bundesgebiet waren es 7% der Vaterschaftsfeststellungen. Bei 7 % aller Verfahren im Westen sowie 2 % im Osten blieb die Suche des Jugendamtes erfolglos.
[Quelle: Statistisches Bundesamt; Mitteilung für die Presse vom 3. März 1999]

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Beate Uhse Vaterschaft

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