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[die; englisch: rape, assault; französisch: viol; lateinisch: stuprum = Schändung, Entehrung, Vergewaltigung, Ehebruch, Hurerei; auch Mißbrauch, Mißhandlung]Erzwungener Geschlechtsverkehr. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist im Strafgesetzbuch (§§ 177 StGB - § 179 StGB) folgendermaßen definiert: Eine Vergewaltigung begeht, wer eine Frau oder (seit Mai 1996) auch einen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zur Duldung des außerehelichen (seit Mai 1996 auch ehelichen) Beischlafs mit sich selbst oder einem Dritten nötigt. Regelstrafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und, wenn der Täter leichtfertig den Tod des Opfers verursacht, nicht unter fünf Jahren.
[Quelleencarta]
Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren. Das Bundeskriminalamt verzeichnet jährlich ca. 20.000 Anzeigen wegen sexueller Gewaltanwendung von Männern gegen Frauen. Viele Vergewaltigungsopfer scheuen eine Anzeige, so daß der amtlich registrierten Zahl eine beträchtliche Dunkelziffer gegenübersteht. Die Täter kommen aus allen sozialen Schichten und stammen zu mehr als 70% aus dem sozialen Nahbereich (Familienangehörige wie Vater, Onkel, Bruder und Bekannte, Kollegen).
[Anmerkung Roland Dreix; siEhe auch:
- § 177 StGB sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
- § 201 StGB Österreich Vergewaltigung
- § 203 StGB Österreich Begehung in Ehe oder Lebensgemeinschaft
- § 205 StGB Österreich Schändung
- Ausübung der verbotenen Prostitution, Belästigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Exhibitionismus , Förderung der Prostitution, Gesetze Österreich, jugendgefährdende Prostitution, Kindesmißbrauch, Mißbrauch, neue Bundesländern, Nötigung, Sexualdelikt, Sexualmord, Sexualstraftat, Sexualverbrechen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, sexuelle Nötigung, sexueller Kontakt mit Minderjährigen
Der "Schwulenparagraph", sexueller Mißbrauch, Sittlichkeitsdelikte, Verbreitung pornographischer Schriften, Verführung Minderjähriger, Zuhälterei]