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Ehebruch

[der; Mehrzahl: die Ehebrüche; englisch: adultery = Betrug, Ehebruch, französische: adultè;re]

Eine verheiratete Person die mit einer anderen Person außerhalb der Ehe, diese kann selbst verheiratet oder ledig sein, Geschlechtsverkehr hat begeht einen Ehebruch.

Im Gegensatz zu Früher ist der Ehebruch heute nicht mehr unter Strafe gestellt. Die Oft schwerwiegenden Konsequenzen aus einem Ehebruch müssen die Partner unter sich regeln (Scheidung, Trennung).

Gesetze, die bis zu den Babyloniern zurückreichen, haben seit jeher versucht, den Ehebruch zu verbieten. Oft war es nur den Frauen verboten, bei Männern wurde dagegen ein Auge zugedrückt.

In modernen Ehen kann es durchaus vorkommen, dass der Ehebruch von einem oder beiden Partnern vollzogen wird und durch einen oder beide auch toleriert wird.

Statistiken, z.B. von Alfred Kinsey, gehen davon aus, dass mindestens die Hälfte aller verheirateten Männer, im Verlauf ihrer Ehe mindestens ein Mal fremdgehen. Bei Frauen unter 40 Jahren liegt diese Rate bei ca. 25%. Die Zahlen sind von Land zu Land unterschiedlich. So gehen manche Studien davon aus, dass ca. 40% der Ehefrauen und -Männer einen Seitensprung wagen.

Die Angst vor AIDS lässt die Lust auf einen außerehelichen Fick etwas schwinden.

[siEhe auch: Seitensprung]

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