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Schwangerschaftsabbruch

[der; Mehrzahl: die Schwangerschaftsabbrüche; Abkürzung: SSA]

Karte Abtreibungsgesetzgebung weltweit
Karte Abtreibungsgesetzgebung weltweit

Vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft, normalerweise durch eine Operation oder Einnahme von Medikamenten.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch seit 1999 gemäß der 1995 nach heftigen innenpolitischen Debatten verabschiedeten Fristenregelung bis zur 12. Schwangerschafts - Wochen zwar nicht rechtmäßig, bleibt allerdings straffrei, wenn sich die Frau drei Tage vor dem Abbruch beraten läßt.

Die operative Abtreibung erfolgt in Vollnarkose durch Absaugen oder Ausschabung des Gebärmutterinhaltes, wobei auch die gesamte Schleimhaut entfernt wird.

Eine weitere Methode ist die Einnahme der so genannten Abtreibungspille (RU 486).

Stellungnahme:

[siehe: Gedanken zur Abtreibung]

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siehe auch:

Abtreibung; Abtreibung Statistik § 218 StGB, § 219 StGB, abdominale Hysterotomie, Abort, Abortus artificialis, Abtreibung, Abtreibung Deutschland Fakten

sexlex24 Fakten

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innenpolitischen politischen
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