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Spätabtreibung
Bundesärztekammer und weitere Ärzteorganisationen forderten 1999 die Wiedereinführung einer zeitlichen Begrenzung, bis zu der Spätabtreibungen bei Behinderung des Fötus vorgenommen werden dürfen. Ihren Angaben nach erhöhte sich die Zahl der sogenannten Spätabtreibungen von behinderten Föten nach der 25. Woche bis kurz vor Geburt, weil die Mutter auf eine unzumutbare Belastung verwies.
In einigen Fällen überlebten die Föten außerhalb des Mutterleibs und mußten dauerhaft ärztlich versorgt werden. Um dies zu verhindern, töteten manche Ärzte die Föten bereits im Unterleib ab, was innerhalb der Ärzteschaft wegen der Nähe zur Sterbehilfe umstritten war. Die zeitliche Begrenzung (22. Woche) war mit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs 1995 entfallen, als die embryopathische Indikation (Behinderung des Kindes) in die medizinische eingegangen waren.
sexlex24 siehe auch:
Abtreibung, Abtreibungsstatistik, Statistik Schwangerschaftsabbrüche; Gedanken zur Abtreibung, Mutterschaftsleistungen, Mutterschutzgesetz, Schwangerschaftskonfliktgesetz, Indikation; Beratungsregelung, § 218 StGB, § 219 StGB, abdominale Hysterotomie, Abort, Abortus artificialis, Abtreibung, Abtreibung Deutschland Fakten