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Indikation

[die; Mehrzahl: Indikationen; lateinisch; englisch: indication; französisch: indication; spanisch: indicación; italienisch: indicazione]

  1. Aus einer ärztlichen Diagnose sich ergebende Veranlassung, ein bestimmtes Heilverfahren anzuwenden, ein Medikament zu verabreichen.
  2. Bei einem Schwangerschaftsabbruch wird ebenfalls von Indikation, Also der Notwendigkeit einen solchen Abbruch machen zu müssen, gesprochen Wenn folgende Punkte vorliegen:

Wenn bei Indikation der Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkasse bezahlt werden soll, ist es notwendig, dass ein AmtsArzt oder ein von der Krankenkasse benannter Arzt die Indikation bestätigt.

Kontraindikation

[die; Mehrzahl: Kontraindikationen; von Kontra = Gegen und Indikation; englisch: contraindication; französisch: contreindication; spanisch: contraindicación; italienisch: controindicazione]
Das Gegenteil der Indikation ist die Kontraindikation (= Gegenanzeige). Also, ein besonderer Umstand, der die Anwendung oder fortgesetzte Anwendung einer bestimmten Maßnahme verbietet.

[siehe auch: §218, §219]

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3 Texte zum Thema abzuwenden

§ 218 Indikation Schwangerschaftskonfliktgesetz

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