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Bis zu 13. Schwangerschaftswoche kann nach vorheriger Beratung die Schwangerschaft abgebrochen werden, wenn Gefahr für die Gesundheit von Mutter und Kind besteht; lediglich in Ausnahmefällen können soziale oder finanzielle Gründe für den Abbruch geltend gemacht werden. Die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch besteht bis zur 40. Schwangerschaftswoche, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch trat 1978 in Kraft. Kosten für den Abbruch werden durch die Krankenkassen vollständig übernommen. Das medizinische Personal ist aus Gewissensgründen oft nicht bereit, Abbrüche vorzunehmen.
In Italien haben die Schwangerschaftsabbrüche in den letzten 20 Jahren stark abgenommen. Bei knapp 600.000 Geburten werden ca. 110.000 Abtreibungen durchgeführt. Das heißt, ungefähr jede 5. Schwangerschaft endet mit einer Abtreibung.