sexlex24 Abtreibung Österreich Link zum Text
Es gilt eine Fristenregelung nach der bis zur 14. Schwangerschaftswoche unter ärztlicher Aufsicht straffrei abgetrieben werden kann. Eine Beratung erfolgt dabei durch den behandelnden Arzt. In konservativ regierten Bundesländern ist es Kliniken häufig verboten Abbrüche vorzunehmen. Die Kosten werden durch die Krankenkasse nur bei Indikation übernommen. Nach Ablauf der Frist kann eine Abtreibung durch den behandelnden Arzt durchgeführt werden, wenn eine Indikation vorliegt.
Die sogenannte Abtreibungspille [auch RU486 oder Mifegyne] darf in Österreich bis zur 07. Schwangerschaftswoche angewendet werden.
geregelt wird alles um Fortpflanzung und Abtreibung durch das Fortpflanzungsmedizingesetz. Danach wird die Indikations- bzw. Fristenregelung im Paragraph 97 geregelt.