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Die ärztliche SchweigepflichtDie ärztliche Schweigepflicht gilt für den Arzt erst dann, wenn du das 16. Lebensjahr vollendet hast. Zwischen 14 und 16 liegt es in seinem / ihrem persönlichen Ermessen, ob er / sie dich für verantwortungsbewußt genug hält, deine eigenen Entscheidungen zu treffen. solange Du noch keine 14 Jahre alt bist, haben deine Eltern allerdings ein recht auf Information –dein Arzt / Ärztin darf dir deshalb aus rechtlichen gründen nicht versprechen, das Arztgeheimnis zu hüten.
[Quellepille]
[siehe auch: Frauenarzt, Männerarzt, Urologe, Gynäkologe, Untersuchung]