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Homoehe

Auf dieser Seite findest Du folgende Begriffe: Ausländergesetz, Beamtenrecht, Eingeschränktes Sorgerecht für die Kinder des Partners / der Partnerin, Einkommenssteuer, Erbrecht, Erbschaftssteuer, Homoehe, Krankenversicherung, Mietrecht, Namensrecht, Verwandschaftsverhältnis, Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrecht,

Wort

Erläuterung

Das Lebenspartnerschaftengesetz (16. Februar 2001 im Bundestag verabschiedet und trat am 01. August 2001 in Kraft) gesteht gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals umfassende Rechte zu. Einiges, man höre und staune wurde sogar genauso geregelt wie es bei der sogenannten "normalen" Ehe schon seit Jahrtausenden der Fall ist.

Zum Beispiel:

Ausländergesetz

[polnisch: prawo dla obcokrajowców]
Homosexuelle haben die Möglichkeit ihren ausländischen Partner / ihre ausländische Partnerin nach Deutschland zu holen und der Partner / die Partnerin kann sogar eine Arbeitserlaubnis bekommen.

Eingeschränktes Sorgerecht für die Kinder des Partners / der Partnerin

Der Partner / die Partnerin kann über die Dinge des täglichen Lebens für die Kinder die in der Partnerschaft leben mitbestimmen. Ernsthafte Entscheidungen die die Kinder der Partner / Partnerinnen betreffen darf Aber Nur die leibliche Mutter bzw. der leibliche Vater fällen.

Erbrecht

Nach der Zusammenschreibung im Standesamt treten die Erbrechte in Kraft wie bei einer "normalen" Ehe. Es ist makaber, Aber kurz gesagt heißt das: stirbt der eine, erbt der andere, oder dessen Kinder oder dessen Eltern oder dessen andere Verwandte oder oder oder usw.

Krankenversicherung

Ab jetzt ist es möglich den Partner / die Partnerin ohne eigenes Einkommen und dessen / deren Kinder, die kein eigenes Einkommen beziehen, beitragsfrei mitzuversichern.

Mietrecht

Jeder der Partner / Partnerinnen hat jetzt das Recht die Wohnung, die der Partner / die Partnerin gemietet hat, weiter zu bewohnen, wenn der Partner / die Partnerin verstorben ist.

Namensrecht

Beide Partner / Partnerinnen können einen gemeinsamen Nachnamen tragen bzw. man kann sich auf einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen einigen.

Verwandschaftsverhältnis

Die Familien der beiden Partner / Partnerinnen gelten damit als verschwägert.

Zeugnisverweigerungs- und Auskunftsrecht

[polnisch: prawo do odmowy zeznań = Auskunftsrecht]
Mann ist nicht mehr verpflichtet gegen seinen Geliebten vor Gericht auszusagen und Frau muß nicht mehr bei der Behörde über ihre Geliebte Auskunft geben.

Bei dem Gesetz sind einige Dinge auf der Strecke geblieben. Diese sind Zum Beispiele:

Beamtenrecht

Die Beamtengattin und deren Kinder, natürlich auch der Beamtengatte und seine Kinder, genießen gewisse Privilegien, Aber Nur wenn sie nicht homosexuell verheiratet sind.

Einkommensteuer

"normale" Ehepartner dürfen ihre Einkommensteuer gegenseitig anrechnen. Homosexuelle Partner dürfen das nicht.

Erbschaftssteuer

Man (Frau auch) darf zwar seinen gleichgeschlechtlichen Partner beerben. Bei der Erbschaftssteuer wird das gleichgeschlechtliche Paar Aber wie nicht verheiratet behandelt.

Bayern

Während in anderen Bundesländern die Homosexuellen sich das Jawort auch im Standesamt geben dürfen, geht Bayern wieder einen Sonderweg. Hier dürfen die Lesben und Schwulen sich "Nur" vor einem Notar zusammenschreiben lassen.

Kosten

Kosten für das Zusammenschreiben von Homosexuellen beim Notar kostet in Bayern 100,00 €, während eine sogenannte "normale" Eheschließung mit 33,00 € zu Buche schlägt.

Dänemark

Seit 1989 dürfen in Dänemark Homosexuelle heiraten, und diese Ehen halten besser! Nur 14 Prozent der Schwulen und 23 Prozent der lesbischen Ehen gehen in die Brüche. Aber 46 Prozent der heterosexuellen Ehen werden geschieden.

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siehe auch:

Schwulen - Ehe in Italien

2 Wörter mit "Homoehe"

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