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Intrauterinpessar

[auch: Kupfer-T, Hormonspirale, Spirale; Abkürzung: IUP = Intra - Uterin - Pessar, IUS = Intra - Uterin - System, IUD = Intra - Uterin - Device]

Wissenschaftliche Bezeichnung für die Spirale. Sie ist eine relativ sichere Verhütungsmethode (Pearl Index = 0,1%). Durch den Fremdkörperreiz der in die Gebärmutter eingebrachten Spirale wird verhindert, daß sich das befruchtete Ei in die Gebärmutterschleimhaut einnistet. Die Spirale (IUP) besteht aus körperverträglichem Kunststoff in verschiedenen Formen (meist T-förmig oder in Hufeisenform) und ist mit Kupferdraht umwickelt.

Beim IUS enthält der Kunststoff Zusätzlich Gestagene. Diese werden kontinuierlich an den Körper abgegeben. Das IUS enthält keine metallischen Stoffe und kann daher verwendet werden, wenn eine Unverträglichkeit von Metallen vorliegt.

Die Spirale wird vom Arzt während der Periode eingesetzt, wenn der Muttermund weiter geöffnet ist und muß ca. alle drei bis fünf Jahre gewechselt werden. Am unteren Ende hängen 1 bis 2 dünne Kunststoffäden (Kontrollfäden). Eine erste Kontrolluntersuchung ist nach 14 Tagen notwendig. Regelmäßig muß Durch die Frau selbst mit Hilfe der in die Scheide hineinreichenden Fäden der Sitz überprüft werden. Alle 6 Monate erfolgt eine Überprüfung mit Ultraschall Durch den Arzt. Ein ausführliches Beratungsgespräch vor dem Einsetzen ist wichtig.

Die Wirkung der Spirale beruht darauf, dass die Samenzellen Beim Durchqueren der Gebärmutter in ihrer Beweglichkeit gestört werden und so ihr Ziel, die befruchtungsfähige Eizelle, nicht erreichen können. Zusätzlich wird das Einnisten der Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut verhindert.

Die Spirale ist wegen verschiedener Nebenwirkungen für Jugendliche nicht geeignet. Beim Frauenarzt oder der Frauenärztin ist die Spirale zu erhalten.

Nebenwirkungen können sein: Akne, Depressionen, Kopfschmerzen, Gewichtszuname, verminderter Geschlechtstrieb, Brustspannen.

Die Preise sind unterschiedlich (bis zu 125,- Euro für Spirale und Einlegen; das IUS kostet derzeit ca. 300,- Euro). Kosten für Beratung und Kontrolluntersuchungen werden von den Kassen übernommen.

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