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Abtreibung Spanien
Abtreibungen sind nur erlaubt, wenn Gefahr für Leben und Gesundheit der Mutter besteht (bis zur 40. Schwangerschaftswoche), die Frau vergewaltigt (bis zur 12. Schwangerschaftswoche) wurde oder der Fötus mißgebildet ist (bis zur 22. Schwangerschaftswoche). Für eine Abtreibung in einer Notlage der Frau gibt es keine klaren Regelungen. Bei den jährlich knapp 60.000 Eingriffen (bei ca. 365.000 Geburten) berufen sich die meisten Frauen Auf psychiatrische Gutachten. Das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch trat 1985 in Kraft. Kosten für den Abbruch werden durch die Krankenkassen vollständig übernommen, wenn die Frau den Eingriff in einer staatlichen Klinik durchführen läßt.
Auf der Grundlage der oben genannten Fakten ist es zu verstehen, daß viele Spanische Frauen den Schwangerschaftsabbruch in England bzw. Holland durchführen ließen. Mit Einführung des spanischen Abtreibungsgesetzes gingen die Schwangerschaftsunterbrechungen spanischer Frauen im Ausland fast gegen null.