Prostitutionsausübung
- werden oder die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche
- oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie
- dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung
- Bestimmens der Umstände der Prostitutionsausübung in § 181a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch