Abtreibung
Abtreibung
[die; Mehrzahl: die Abtreibungen; auch: Abbruch, Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftsunterbrechung; englisch: abortion; französisch: abortement, Avortement - interruption de grossesse (IVG); spanisch: aborto, abortamiento, malparto, fracaso; italienisch: aborto - interruzione della gravidanza, mostro, fallimento; lateinisch: Abortus artificialis, Abruptio graviditatis]
Gynäkologischer Eingriff zum Abbruch einer intakten Schwangerschaft. Der Schwangerschaftsabbruch muß laut deutschem Gesetz (§ 218 StGB) von einem Facharzt für Gynäkologie in einem Krankenhaus ausgeführt werden. Bis zum 3. Monat (12. Schwangerschaftswoche) kann ein Absaugen des Uterusinhalts [siehe: Vakuumaspiration] durchgeführt werden. Danach erfolgt ein Schwangerschaftsabbruch durch Ausschaben oder dadurch, daß Prostaglandine in den Gebärmutterhals eingebracht werden, eine sehr umstrittene Methode, da die bezweckte Spontanausstoßung der Frucht frühestens nach 24 Stunden zusammen mit wehenartigen Schmerzen erfolgt. Unter Umständen muß die Frucht operativ entfernt werden, wobei während des Ablösens der Plazenta schwerste Blutungen auftreten können.

Stellungnahme: Wir befürworten den Schwangerschaftsabbruch nicht! Aber wir sind auch nicht dagegen. Wir verurteilen die Frauen nicht, die sich gegen ein Kind entscheiden. Es sollte die freie Entscheidung jeder Frau sein, ob sie eine Schwangerschaftsunterbrechung durchführen läßt oder nicht. Nicht die Kirche, kein Politiker oder irgendeine andere Person (außer dem eigenen Lebenspartner, der aber seine Partnerin nicht zur Abtreibung und auch nicht zu Schwangerschaft zwingen darf) hat dazu etwas zu sagen!