mündig
- Sexueller Mißbrauch von Unmündigen (1) Wer
- Sexueller Mißbrauch von Unmündigen (1) Wer außer dem Fall des §
- Darstellungen mit Unmündigen (1)Wer eine
- zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung,
- Damenschlammcatchen catchen [auch:
- Sexueller Mißbrauch von Unmündigen § 207 StGB Österreich -
- nicht volljährig, unmündig, noch nicht erwachsen; englisch: under
- geschlechtsreif, mündig; französisch: mature; spanisch:
- im Judentum die religiöse Mündigkeit. Jungen erreichen sie im
- Sexueller Missbrauch von Unmündigen§ 206 StGB Österreich -