Verfolgung
- es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen
- es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen
- mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen muß. [Quelle:
- es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen
- Einrichtungen sind von Strafverfolgung und Schließung bedroht, denn wer in
- Heirat schließt eine Strafverfolgung aus.