achtzehn
- zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
- einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur
- 1. ein Mann über achtzehn Jahre, der mit einem anderen Mann
- eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf
- eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen
- Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution
- Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn
- Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder
- Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich
- Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder in
- Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren Eine Person männlichen
- Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren § 211 StGB Österreich
- Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren]
- Kinder und Jugendliche unter achtzehn Jahren verkauft oder ausgeliehen
- Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und eine