Entgelt
- sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen
- einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt
- Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für
- hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche
- 214 StGB Österreich Entgeltliche Förderung fremder Unzucht
- Entgeltliche
- § 214 StGB Österreich Entgeltliche Förderung fremder Unzucht
- Oft wird auch ein geringes Entgelt für eine andere (nicht Prostitution)
- Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
- ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese
- Anspruch auf das vereinbarte Entgelt haben, wenn sie ihre Leistung erbracht
- werden unentgeltlich an Einzelpersonen auf
- 214 StGB Österreich Entgeltliche Förderung fremder Unzucht