Freiheitsstrafe
-
vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
-
vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
-
vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
-
vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
-
ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
-
Männern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wird bestraft:
-
vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren,
-
176 StGB Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn
-
ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn
-
vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
-
ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn
-
ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
-
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
-
hinausgehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
-
zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
-
zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
-
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
-
zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
-
Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
-
Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
-
zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
-
zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
-
mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
-
zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
-
sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
-
Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu
-
Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
-
mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
-
Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu
-
sich vornehmen läßt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
-
zugänglich macht ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
-
vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
-
oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei
-
Unzucht treibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
-
Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
-
selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
-
Unzucht zuführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
-
zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
-
Unzucht zuführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
-
Person ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu
-
sie hiefür anwirbt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren,
-
abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
-
Handlung vornimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
-
Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
-
Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
-
weiterhin grundsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe
-
Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
-
173 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Inzest geht in aller Regel
-
gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
-
nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
-
neu gefasst: "(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
-
nur noch bedingt strafbar (Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren), doch durch
-
nötigt. Regelstrafe ist Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und, wenn der
Fragen
Tipps
-
Übrigens muss man während der Tage nicht mal auf Oralverkehr verzichten, denn wenn die Frau einen
-
Der Atem spielt nicht nur für die Entspannung eine große Rolle. Der warme Hauch Deines Atems auf d
-
Kniekehlen oder Armbeugen sind oft sehr vernachlässigte erogene Zonen. Nicht nur, dass, wenn man di
-
Gestatte Deinem Freund nur den Verkehr, wenn Du (Du und nicht er) ganz sicher bist das Du es auch mÃ
-
Flirten sollte eine fröhliche Angelegenheit sein. Ein prickelndes Spiel, zu dem auch eine Portion H
-
Vorsicht mit den Zähnen! Manche Männer sind, besonders an der entblößten Eichel, so empfindlich,
-
Um möglichst lange Pinkeln zu können, sollte man über eine gut gefüllte Blase verfügen. Diese k
-
Hand anlegen: Wenn Dir für regelmäßigen Sex-Spaß der Partner fehlt, lege selbst Hand an. Wer hä
-
Frauen sollte man die Füße küssen. Und das im wahrsten Sinne der Worte. Küssen, lecken oder das
-
Es ist eigentlich nicht notwendig spezielle Analgels für den Analverkehr zu kaufen. Ein Gleitmittel
Witze
-
Böse Zungen führen zu Streit.
Gute Zungen zum Orgasmus.
-
Er: 'Hast du Lust auf 'ne schnelle Nummer?'
Sie: 'Und wie nennst du das, was wir sonst immer machen
-
Egal, was passieren wird, morgen oder den Rest meines Lebens, aber in diesem Moment bin ich glückli
-
Bei manchen Menschen Stelle ich mir immer die Frage: ' Was will uns die Natur nur damit sagen ?'
-
Wenn die Frauen verblühen, verduften die Männer!
-
Endlich bin ich den Winterspeck los. Hab' jetzt Frühlingsrollen.
-
Wenn Männer von ihrem geraden Weg abweichen, sind meistens weibliche Kurven die Ursache.
-
Messer,Gabel,Scher und Licht,sind für kleine Kinder nicht.
Handschellen, Kabelbinder und Seil finde
-
Warum fahren die Chinesen mit dem Fahrrad in den Puff? Na, weil sie bumsen wollen.
-
In der Apotheke:
'Sagen sie mal sind die Zäpfchen wieder teurere geworden?'
'Nein ist immer noch de