Tatbestand
- (1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht,
- nicht als eigener Straftatbestand und ist meistens nicht strafbar, außer
- in diesem Augenblick dem Tatbestand der Belästigung strafbar. Bringt die
- Der § 177 StGB, der den Tatbestand der Nötigung regelt, tritt in
- sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweisen,
- Insbesondere stehen die Tatbestandsmerkmale der persönlichen oder
- Tatbestand
- Geschlechtsverkehr. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist im