Duldung
- oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem
- Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung
- Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem
- statt. Die Erzeugung oder Erduldung von Schmerz wird dagegen von fast
- Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit
- Handlung oder deren Duldung. Ältere, in Deutschland 1973,
- für Leib und Leben zur Duldung des außerehelichen (seit Mai 1996 auch