gehoben
- § 175b wird aufgehoben. Fassung vom 23. November
- (abwertend) wüst; (gehoben veraltend) libertin; (veraltend, oft
- in der du dich gut aufgehoben fühlst. Niemand sollte dich dazu
- fußfällig, kniefällig; (gehoben) ehrerbietig, ergeben; (abwertend)
- zu belüften, den Schwanz gehoben und man konnte so höhere Verkaufswerte
- Schmach, Verletzung; (gehoben) Schimpf, Schmähung, Verunglimpfung;
- im Sitzen. Sie sitzt mit angehobenen Oberschenkeln, ihre Füße plaziert
- mehr betont, die Brust angehoben oder die Taille eingeschnürt. Korsetts
- mit Wirkung zum 1.7.1998 aufgehoben, d.h. ersatzlos gestrichen. Ein
- die Michaelis-Raute hervorgehoben. Als vertiefte Stelle oberhalb des
- Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen
- um einige Zehntel Grad angehoben wird. Durch tägliche Messung der
- cc) Nummer 2 wird aufgehoben.§ 181a Abs. 2 wird wie
- gilt z. B. eine gehobene und diskrete Atmosphäre, ein
- mit dem Rock, wobei der hochgehobene Rock somit den Blick auf ihr
- entgegen kommen. Den angehobenen Unterleib stützt er dabei auf die
- Zurückhaltung; (gehoben) Zagheit; (österreichisch
- Körperpartien besser hervorgehoben oder kaschiert werden.
- bei Erregung hervorgehoben und kann so besser z.B. durch den
- für nichtig erklärt, aufgehoben oder geschieden worden. so gilt die
- (meist abwertend) ordinär; (gehoben abwertend) unflätig;
- verantwortungslos; (gehoben) kriminell, ruchlos, sündhaft,
- unzüchtig, zügellos; (gehoben) sündhaft, verwerflich, verworfen;
- die angehobenen Beine der Frau ist ein besonders