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juristischer
Beischlaf ist ein juristischer Ausdruck für Geschlechtsverkehr.
Begriff für
zeichnet sich zwischen juristischer Bewertung, sozialwissenschaftlicher
violentia] Juristischer Begriff für das Gewaltsames Erzwingen,
oder des Ehemanns, ist aus juristischer Sicht kein Problem, da es sich hierbei