Täter
- absehen, wenn 1. der Täter zur Zeit der Tat noch nicht
- wird, der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr
- Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch
- das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt,
- Verursacht der Täter durch die sexuelle Nötigung oder
- wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht
- StGB anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die
- zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung
- bis zu zehn Jahren, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer
- Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer
- Weise erniedrigt, so ist der Täter im Fall des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe
- Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten
- Person begangen, mit der der Täter in außerehelicher Lebensgemeinschaft
- zur Folge, so ist der Täter in den Fällen des Abs. 1 mit
- Person zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu
- 1) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu
- bestrafen. (4) Der Täter ist nach Abs. 1, 2 und 3 nicht zu
- (2) Handelt der Täter, um sich oder einem anderen einen
- in der Regel vor, wenn der Täter 1. gegen den Willen der
- zu protestieren und den Täter strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie
- zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung
- (Missbrauch). Pädophile Täter sind zu über 90%
- Täter
- § 182 StGB, dass der Täter die fehlende Fähigkeit des Opfers zur
- zwei Jahren und, wenn der Täter leichtfertig den Tod des Opfers