bezeichneten
- bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt. Absatz 1
- bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.(5) Die
- Abs. 3 oder im § 202 Abs. 2 bezeichneten Folgen eingetreten ist und die Tat von
- der er in einem der im § 212 bezeichneten Verhältnisse steht, unter den dort
- einer der in Satz 1 bezeichneten rechtswidrigen Taten das
- Einkommensentwicklung in dem bezeichneten Gebiet jährlich zum 1. Juli neu fest,
- der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das
- Einkommensentwicklung in dem bezeichneten Gebiet jährlich zum 1. Juli neu fest,