lebenslang
- Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe
- Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe
- zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe, im Fall des Abs. 2
- man damit einiges, auch lebenslange Impotenz. Gegen einen der weltweit
- lebenslanger
- dann spricht man von einer lebenslangen oder primären Störung. Eine