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Abtreibung Belgien
Der Schwangerschaftsabbruch kann bei einer Notlage der Frau erfolgen. Die Abtreibung erfolgt nach der Fristenregelung innerhalb von 12 Schwangerschaftswoche. Eine Beratung erfolgt durch den behandelnden Gynäkologen. Auf Wunsch der Schwangeren bzw. des Arztes kann eine Beratungsstelle eingeschaltet werden. Nach der Beratung muß eine Bedenkzeit von 5 Tagen eingehalten werden.
Nach Ablauf der Frist (12 Wochen) können zwei Ärzte über die Schwangerschaftsunterbrechung entscheiden, wenn eine medizinische oder eugenische Indikation vorliegt.
Die Mitbestimmung des Partners bei der Schwangerschaftsunterbrechung wird nicht im Gesetz geregelt.