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Frage an

Link zur Frage Bin 30 Jahre alt. Ich habe seit längerer Zeit ein Verhältnis mit meiner 60 jährigen Tante, also die Schwester meiner leiblichen Mutter. Ist es verboten, wenn meine Tante und ich Geschlechtsverkehr haben?

Antwort von

Hinweise auf die Richtigkeit
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Aus unserer Sicht, ist eure Beziehung nicht strafbar. Nach § 173 StGB (Deutschland) heißt es: 1. Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2. Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. 3. Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren. strafbar danach ist also Beischlaf Mutter/Vater mit den Kindern, Geschwister untereinander, Großeltern mit den Enkeln usw.. Die Tante ist keine Verwandte in gerader Linie genauso wenig wie ein Cousin oder eine Cousine. Da ihr volljährig seit sollte eurer Beziehung nichts im Wege stehen.
diese(r) frage wurde im Jahr
Bild von Roland Koslowsky

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Frage des Tages

Es ist doch ganz schön umständlich, sich ein Tampon da unten reinzuschieben. Gibt es da Tipps, wie es leichter geht?

Antwort von

Ein Tampon lässt sich leichter einführen, wenn man ein Bein hoch stellt, z.B. auf einen Stuhl, oder indem man die Beine sitzend oder liegend ausreichend weit spreizt.
In der einen Hand hält Frau den Tampon, mit der anderen Hand werden die Schamlippen ein wenig auseinander gezogen und so der Tampon in die Scheide eingeführt, anschließend schiebt Frau den Tampon mit einem Finger ausreichend tief in die Scheide.
Der Tampon wird immer mit der spitzen Seite zuerst in die Scheide eingeführt, dabei darauf achten, dass der Rückholfaden nicht mit in die Scheide rutscht.
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Was versteht eine WG unter 'Party' zum Feiern muss ich keine Mieten

ANTWORT

In einer WG (Wohngemeinschaft) wird oft eine Party mit Mitbewohnern UND Freunden veranstaltet. Es ist jedoch wichtig, einige Regeln zu beachten, um Konflikte mit Nachbarn oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Hier sind einige Tipps für eine gelungene WG-Party:

Nachbarn: Informieren Sie Ihre Nachbarn im Voraus über die Party, um, vielleicht durch einen Aushang, um Verständnis für eventuelle Lärmbelästigungen zu schaffen. Manchmal kann es hilfreich sein, sie sogar einzuladen.

Nachtruhe: In Deutschland gibt es eine allgemeine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr. Während der Nacht sollte Zimmerlautstärke eingehalten werden, um Ruhestörungen zu vermeiden.

Wer räumt auf? Legen fest, wer nach der Party beim Aufräumen hilft UND welche Bereiche gereinigt werden müssen.

Verpflegung: Sorgen Sie für ausreichend Getränke UND Essen.

Sex: Es sollten ausreichend Verhütungsmittel UND Reinigungstücher bereit gestellt werden.  

Es gibt kein Grundrecht auf Feiern. Die Hausordnung sowie lokale Gesetze müssen eingehalten werden. Wenn eine Party zu laut wird UND die Nachtruhe stört, können Nachbarn die Polizei rufen, was zu einer zu einer Anzeige wegen Ruhestörung führen kann.

Eine Party in einer WG ist kein Grund keine Miete zu zahlen.

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