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[die; Mehrzahl: Indikationen; lateinisch; englisch: indication; französisch: indication; spanisch: indicación; italienisch: indicazione]
- Aus einer ärztlichen Diagnose sich ergebende Veranlassung, ein bestimmtes Heilverfahren anzuwenden, ein Medikament zu verabreichen.
- Bei einem Schwangerschaftsabbruch wird ebenfalls von Indikation, Also der Notwendigkeit einen solchen Abbruch machen zu müssen, gesprochen Wenn folgende Punkte vorliegen:
- kriminologische Indikation
Eine kriminologische Indikation liegt vor , Wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des StGB (z.B. sexueller Mißbrauch von Kindern, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Mißbrauch) begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf die Tat beruht. Bei der Schwangerschaftsunterbrechung nach kriminologischen Indikation ist ebenfalls eine Frist bis zu 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten. - embryopathische Indikation [siehe dazu: Anmerkung zur vorbeugenden Indikation]
Eine embryopathische Indikation liegt vor, Wenn nach ärztlichem Erkenntnis dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß das Kind infolge seiner Erbanlage oder schädlicher Einflüsse vor der Geburt an einer nicht behebbaren Schädigung der Gesundheit leiden würde, die so schwer wiegt, daß von der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft nicht verlangt werden kann. Bei der Schwangerschaftsunterbrechung nach embryopathischen Indikation ist ebenfalls eine Frist bis zu 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten. - medizinische Indikation
Eine medizinische Indikation liegt vor, Wenn nach ärztlicher Erkenntnis der Schwangerschaftsabbruch notwendig ist, um eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes abzuwenden, sofern diese Gefahr nicht auf eine andere, für sie zumutbare Weise abzuwenden ist. Für den Abbruch bei einer medizinischen Indikation ist keine zeitliche Frist einzuhalten. - soziale Indikation (z.B. bei einer Notlage) Bei der Schwangerschaftsunterbrechung nach sozialen Indikation ist ebenfalls eine Frist bis zu 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.
Wenn bei Indikation der Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkasse bezahlt werden soll, ist es notwendig, dass ein AmtsArzt oder ein von der Krankenkasse benannter Arzt die Indikation bestätigt.
[die; Mehrzahl: Kontraindikationen; von Kontra = Gegen und Indikation; englisch: contraindication; französisch: contreindication; spanisch: contraindicación; italienisch: controindicazione]
Das Gegenteil der Indikation ist die Kontraindikation (= Gegenanzeige). Also, ein besonderer Umstand, der die Anwendung oder fortgesetzte Anwendung einer bestimmten Maßnahme verbietet.